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Strafprozess / Strafverfahren

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Das Hauptverfahren

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Übersicht rund um das Hauptverfahren

Stadium im Prozess Tätigkeiten der Behörden und Gerichte
Vorbereitung der Hauptverhandlung durch das Gericht
  • Vorladung an die Beteiligten
  • Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen
Hauptverhandlung
  • Verlesung der Anklageschrift
  • Befragung des Angeklagten
  • Beweisverfahren
  • Parteivorträge der Staatsanwaltschaft und des Beklagten
Urteilsberatung
  • Freie Beweiswürdigung des Gerichts
  • Entscheid fällen über Freispruch oder Schuldspruch
Eröffnung des Urteils Bekanntgabe des gefundenen Urteils durch das Gericht

Die eigentliche Hauptverhandlung

Nicht immer wird nach der Eröffnung der Verhandlung durch den Richter die Anklageschrift verlesen, denn der Angeklagte hatte meist bereits im Rahmen der administrativen Vorbereitung die Gelegenheit von der Anklageschrift Kenntnis zu nehmen, sodass oft auch auf die Verlesung verzichtet werden kann.

Einleitende Befragung des Angeklagten

Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung, gleich zu Beginn der Verhandlung, ist in der Regel die Befragung des Angeklagten durch den Richter nach dessen:

  • Personalien
  • Einkommensverhältnisse
  • In der Zeit zwischen Anklage und Hauptverhandlung erfolgte Bestrafungen

Beweisverfahren

Nach der Sicherstellung der Identität des Angeklagten folgt in der Regel das Beweisverfahren, in welchem die im Vorverfahren aufgearbeiteten Beweise begutachtet und Zeugen und Sachverständige befragt werden. Die Prozessbeteiligten haben dann die Möglichkeit Beweisanträge zu stellen und zu den bereits erbrachten Beweisen Stellung zu nehmen. Sofern nach Ansicht des Gerichts weitere Beweise benötigt werden, ordnet dieses selber die Beschaffung selbiger an. Auch eine Rückweisung an die Untersuchungsbehörde zur weiteren Beweismittelbeschaffung ist in diesem Stadium noch möglich.

Tatidentität

Die Tatidentität muss während des ganzen Verfahrens gewahrt bleiben, d.h. das Urteil des Gerichts kann sich nur auf die in der Anklage stehenden Tatsachen (Lebenssachverhalte) beziehen. Will das Gericht weitere Sachverhalte beurteilen, so muss es die Anklagebehörde damit beauftragen, die Anklage zu dahingehend zu ergänzen.

Parteivorträge

  • Mit Vorliegen sämtlicher Beweise ist es am Ankläger darzutun, dass mit diesen Beweisen sein Vorwurf an den Angeklagten bewiesen sei. Auch der Angeklagte kann anschliessend zum Beweisergebnis seine Stellungnahme abgeben.
  • Aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs fliesst es, dass der Angeklagte zum Schluss der Verhandlung Gelegenheit zum letzten Wort zu geben ist. Er muss davon keinen Gebrauch machen.

Urteilsberatung

In der Urteilsberatung wird über die zwei wesentlichen Punkte des Verfahrens Beraten:

  • Die Schuld und
  • die Strafe

Über die Schuld und die Strafe kann auch einzeln, also getrennt verhandelt werden. Damit trennt sich die Hauptverhandlung in zwei Teile auf (sog. Schuldinterlokut).

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