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Arten des Zeugnisverweigerungsrechts

Es gibt zwei Arten von Zeugnisverweigerungsrechten:

  • Das allgemeine Zeugnisverweigerungsrecht:
    • Der Zeuge kann vollständig schweigen. Sagt er aber aus, so muss er auf alle Fragen antworten.
  • Das partielle Zeugnisverweigerungsrecht:
    • Der Zeuge kann auf bestimmte Fragen nicht antworten.

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