Die verschiedenen Rechtsmittel
Das kantonale Strafprozessrecht kennt in der Regel die folgenden (im Kt. ZH vertrauten) Rechtsmittel:
- Berufung (Appellation)
- Rekurs
- Kantonale Nichtigkeitsbeschwerde (Kassationsbeschwerde)
Folgendes Schema soll die einzelnen kantonalen Rechtsmittel im ordentlichen Verfahren (am Beispiel des Kt. ZH) verdeutlichen und deren Charakteristika aufzeigen:
| Rechtsmittel / Charakteristika | Berufung | Rekurs | Nichtigkeitsbeschwerde |
|---|---|---|---|
| ordentliches RM | v | v | |
| ausserordentliches RM | v | ||
| Rüge | Umfassende Rüge bezüglich Tat-, Rechts- und Ermessensfragen | Rügegründe sind per Gesetz stark eingeschränkt | |
| Zulässigkeit | Gegen erstinstanzliche Kt. Entscheide | Gegen Entscheide während des Verfahrens | Gegen Endentscheide |
| Rechtsmittelinstanz | Obergericht | Staatsanwaltschaft oder verschiedene Gerichte | Kassationsgericht |
| Form der Geltendmachung | mündlich bei Urteilseröffnung | Schriftlich und begründet direkt an die Staatsanwaltschaft oder das zuständige Gericht | schriftlich und begründet |
| Frist | 10 Tage | 10 Tage | 10 Tage ab Eröffnung des Entscheides für die Einlegung; 30 Tage ab Erhalt der Urteilsbegründung für die Begründung der NB |
| Suspensivwirkung | v | Auf Gesuch bei der Rechtsmittelinstanz | v |
Der Rechtsmittelweg vor dem Bundesgericht wurde erheblich vereinfacht. Neu existiert lediglich noch eine strafrechtliche Einheitsbeschwerde, mit welcher sämtliche Rügen vor dem Bundesgericht vorgebracht werden können.







