Die Polizei hat die verschiedensten Vorgehensmöglichkeiten:
- Befragung der Beteiligten als Auskunftsperson (≠ Zeugenbefragung)
- Erhebung bei Drittpersonen (z.B. Zeugenbefragung)
- Identifizierung von Tätern
- Ermittlung von Verdächtigen
- Fahndungsmassnahmen
- Sicherstellung sachlicher Beweismittel
In dringenden Fällen hat die Polizei auch die Möglichkeit Zwangsmittel einzusetzen z.B.:
- Festnahme
- Hausdurchsuchung
- Leibesvisitation