Es gibt zwei Arten von Zeugnisverweigerungsrechten:
- Das allgemeine Zeugnisverweigerungsrecht:
- Der Zeuge kann vollständig schweigen. Sagt er aber aus, so muss er auf alle Fragen antworten.
- Das partielle Zeugnisverweigerungsrecht:
- Der Zeuge kann auf bestimmte Fragen nicht antworten.