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Strafprozess / Strafverfahren

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«Miranda Warning»

Rechtsgebiet:
Strafprozess / Strafverfahren
Stichworte:
Strafprozess, Strafprozessrecht, Strafverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Angeschuldigte muss im Rahmen der sog. „miranda warning“ zu Beginn seiner ersten Einvernahme – wenn vom den Untersuchungsbehörden delegiert allenfalls auch durch die Polizei – neben dem Hinweis, dass er

  • die Aussage verweigern kann und
  • dass seine Aussagen als Beweismittel verwendet werden können

in jedem Falle auch darauf hingewiesen werden, dass er

  • jederzeit einen Verteidiger bestellen kann.

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